Inbetriebnahme
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… die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme. (EEG 2014)
Eine gründliche Erstkontrolle nach Checkliste sollte Voraussetzung für das Umlegen des Schalters sein, bevor das erste Mal Strom von Ihrem Dach ins öffentliche Netz fließt.
- Inbetriebnahme durch Fachmann
- Wetter
- Prüfung des Solargenerators
- Prüfung des Wechselrichters
- Prüfung der Netzüberwachung
- Unterschriften
- Vollständige Dokumentation
- Schaltplan
- Einweisung in die Anlagenbedienung
- Ablesen der Zählerstände