Wiederholungsprüfung
Die Messung des Inbetriebnahmeprotokolls sollte alle 3 bis 4 Jahre wiederholt werden, insbesondere die Messung der Strangspannung und -ströme, alle Sicherungselemente auf Funktionstüchtigkeit überprüft und diese Tests jeweils dokumentiert werden. Für Solarstromanlagen ohne ENS ist die Wiederholungsprüfung vorgeschrieben.