Single post

Haftpflichtversicherung

Für durch die Anlage verursachte Fremdschäden existieren Haftpflichtversicherungen, die Schadenersatzansprüche Dritter und evtl. Gerichtskosten und Gutachten abdecken.

Eigenes Dach:

Sind Sie als Betreiber der PV-Anlage auch Eigentümer des Gebäudes, kann die Anlage in eine bestehende Gebäudehaftpflichtversicherung einbezogen werden. Sie können auch versuchen die Risiken über eine Privathaftpflicht abzudecken.

PV-Anlage auf fremdem Dach:

Als Dachpächter haften Sie für Schäden, die auf eine fehlerhafte Montage zurückzuführen sind. Innerhalb der Gewährleistungsfrist können Sie unter Umständen die Montagefirma haftbar machen. Damit Sie als Betreiber nicht für Schäden am fremden Dach selbst aufkommen müssen, sollten Sie eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abschließen.

Versicherung

theme by teslathemes