Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf ist das Hauptergebnis der Energiebedarfsberechnung nach Richtlinie 2002/91/EG (EPBD, Energieeffizienzrichtlinie) die zur Berechnung der CO2-Emissionen als Faktor der Umweltbilanz dient.
Besondere Bedeutung hat der Wert bei der Ermittlung und Beurteilung des Heizenergiebedarfs bei Gebäuden. Die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) etwa bestimmt für den Primärenergiebedarf Obergrenzen, die bei der Gebäudeerrichtung eingehalten werden müssen.
Der Primärenergiebedarf (nach EnEV) eines Systems umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird (Primärenergie). Zur Ermittlung der Energiebilanz wird der entsprechende Energiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (PEF, fP genannt) multipliziert.